Grundsatz:
Die Thomas GmbH fühlt sich dem Grundsatz verpflichtet, stets perfekt umgesetzte Kundenideen anzustreben. Hierzu haben wir uns den Werten Verantwortung, Zuverlässigkeit, Engagement, Leistungsstärke und Teamwork verschrieben. Thomas ist der Tradition und Überzeugung verpflichtet, dass
a) alle geschäftlichen Aktivitäten des Unternehmens durch faire, verlässliche und langfristige Beziehungen geprägt sind und wir nur auf diese Weise erfolgreich bleiben werden,
b) die internationale Präsenz des Unternehmens weder vorsätzlich noch fahrlässig durch Verstöße gegen Recht und Gesetz gefährdet werden darf,
c) Mitarbeiter, Führung und Eigentümer des Unternehmens alles in ihrer Kraft Stehende tun, Schaden von der Thomas Group abzuwenden und respektvoll miteinander umzugehen.
In dieser Tradition und Überzeugung verpflichten wir uns insbesondere zur Einhaltung der folgenden Richtlinie:
- Wir verpflichten uns auf faire und respektvolle Arbeitsbedingungen für alle bei THOMAS beschäftigten Personen. Dazu gehört im Wesentlichen:
Keine Diskriminierung, kein Mobbing und keine Verletzung der Privatsphäre! Keine illegale Beschäftigung, keine Kinderarbeit und keine sonstigen Verstöße gegen Schutzrechte von Beschäftigten!
Keine unzulässige Weitergabe von persönlichen und personenbezogenen Daten!
Keine Duldung, keine Anordnung und keine Verheimlichung von Verstößen gegen den menschenwürdigen Umgang! - Wir verpflichten uns, bei der Vermeidung von Verstößen gegen den Verhaltenskodex mitzuwirken und beobachtete Verstöße an unsere Vorgesetzten zu melden. Niemand darf wegen der Beachtung dieser Verhaltensregeln benachteiligt werden.
- Wir verpflichten uns, die Gesetze der Länder, in denen wir arbeiten, einzuhalten. Niemand darf zum Verstoß gegen Recht und Gesetz aufgefordert werden oder davon abgehalten werden, solche Verstöße seinem Vorgesetzten zu melden. Wir verpflichten uns zum kooperativen Umgang mit den zuständigen Behörden.
- Wir verpflichten uns dem Prinzip der Nachhaltigkeit für unsere Geschäftspraxis. Dazu gehört im Wesentlichen:
Keine Verstöße gegen unsere sozialen Verpflichtungen, keinen Nutzen aus der Missachtung solcher Verpflichtungen durch unsere Lieferanten!
Keine Gefährdung oder nachhaltige Schädigung der Umwelt, keinen Nutzen aus der Missachtung solcher Auflagen durch unsere Lieferanten!
Keine Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben der Exportkontrolle, keinen Nutzen aus der Umgehung von Auflagen der Exportkontrolle! - Wir verpflichten uns zu fairem und ordnungsgemäßem Wettbewerb im Markt. Dazu gehört im Wesentlichen:
Keine verbotenen Kartellabsprachen, keine Vereinbarungen zum unrechtmäßigen Ausschluss von Lieferanten, Kunden oder Wettbewerbern!
Kein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften und anzuwendenden Regeln bei geschäftlichen Transaktionen!
Keine Duldung oder Mitwirkung bei Geldwäscheaktivitäten und Terrorismusfinanzierung! - Wir verpflichten uns zur Integrität im Geschäftsverkehr. Dazu gehört im Wesentlichen: Keine Zuwendungen finanzieller oder sonstiger Art Kunden, Behörden oder anderen Geschäftspartnern anzubieten oder zu versprechen!
Keine persönlichen finanziellen oder anderweitigen Vorteile anzunehmen oder zu verlangen! Keine Geschenke oder andere Zuwendungen auszutauschen, die über das normale Maß gebotener Gastfreundschaft oder geringwertige Gelegenheitsgeschenke hinausgehen! Keine Provisionszahlungen an Vertretungen oder Berater zu leisten, die in nicht nachvollziehbarer Weise über das Marktübliche hinausgehen, keine ungerechtfertigten Zahlungen an Dritte über Vertretungen oder Berater vorzunehmen!
Keine Verheimlichung erhaltener Geschenke oder anderer Zuwendungen. Diese sind, ohne Ausnahmen dem Compliance-Beauftragten zu melden! - Wir verpflichten uns, bei allen geschäftlichen Aktivitäten darauf zu achten, dass THOMAS hierbei keinen Schaden erleidet. Dazu gehört im Wesentlichen:
Kein nachlässiger oder sorgloser Umgang mit dem Eigentum der Firma, keine Bereicherung und kein Diebstahl, keine unrechtmäßige Aneignung fremden Eigentums!
Keine unerlaubte Weitergabe von Informationen und Daten aus Geschäftsprozessen, keine Weitergabe von schutzbedürftigen geistigen Werten und Geschäftsgeheimnissen ohne ausdrückliche Genehmigung der Unternehmensführung!
Keine Interessenkonflikte durch wie immer geartete persönliche Vereinbarungen mit unseren Geschäftspartnern, Wettbewerbern oder sonstigen am Geschäftsbetrieb beteiligten Dritten!
Keinen die Gesundheit oder das Leben vorsätzlich oder fahrlässig gefährdenden Einsatz von Mitarbeitern/-innen der Unternehmensgruppe!
Keine Bevorteilung von Mitarbeitern/-innen aus anderen als dienstlich gerechtfertigten Motiven!
Keine rechtlich bindende Entscheidung ohne Vier-Augen-Prinzip!
Der THOMAS-Verhaltenscodex wird von allen Geschäftsführern der Unternehmensgruppe sowie den leitenden Angestellten durch Unterschrift als Bestandteil ihres Vertragsverhältnisses anerkannt und den Mitarbeitern/-innen als Dienstordnung zur Kenntnis und Beachtung gebracht.
Langenselbold, 27.05.2019
Die Geschäftsführung